Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie

Welchem Behandler kann ich mich anvertrauen, wenn es um Implantate geht?
Ein Kriterium ist sicherlich, dass ein sehr gutes theoretisches und praktisches Fachwissen vorhanden ist. Deshalb ist es sinnvoll, als Patient nachzufragen, wie dieses Spezialwissen für die Implantologie erworben wurde und vor allem, wie man als Behandler ständig auf dem neuesten Stand bleibt.

Hier geht die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) einen transparenten Weg, indem sie strukturierte Fortbildungsangebote mit Zertifikatsabschlüssen anbietet.

Nicht die Häufigkeit der gesetzten Implantate zeugen von einer fachlichen Qualifikation, sondern dass diese Tätigkeit routiniert, fachlich kompetent und immer auf dem neuesten technischen und medizinischen Wissensstand durchgeführt wird.

Um den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Curriculum Implantologie bei einer wissenschaftlichen Gesellschaft mit mindestens 130 Stunden Unterricht.
  • Nachweis einer mindestens 3-jährigen implantologischen Tätigkeit
  • Nachweis über mindestens 200 gesetzte und versorgte Implantate in allen Indikationsklassen.
ProphylaxeProphylaxe
ParodontologieParodontologie
ImplantologieImplantologie
Mikroskopische EndodontieMikroskopische Endodontie
FüllungstherapieFüllungstherapie
Ästhetische ZahnmedizinÄsthetische Zahnmedizin
ProthetikProthetik
Ganzheitliche ZahnheilkundeGanzheitliche Zahnheilkunde
Unsichtbare ZahnkorrekturUnsichtbare Zahnkorrektur
Schonende ZahnentfernungSchonende Zahnentfernung
Wellness für Ihre ZähneWellness für Ihre Zähne