Weiße Zähne: Das sollten Sie beim Bleaching beachten
Bleaching wird oft als Wundermittel gegen Verfärbungen angepriesen. Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" gibt wichtige Tipps
Porzellanweiß oder gelblich? Die Farbe von Zähnen fällt von Natur aus verschieden aus. Sie ergibt sich aus der individuellen Schichtdicke der Zahnhartsubstanz, dem dunkleren Dentin im Inneren und der äußeren, hellen Schicht. "Wir unterscheiden rund 20 verschiedene Zahnfarben - alle noch im Normalbereich", sagt Professorin Annette Wiegand, Direktorin der Poliklinik für Präventive Zahnmedizin, Paradontologie und Kariologie in Göttingen, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".
Der Aufhellung sind Grenzen gesetzt
Wird Bleaching sachgerecht angewendet, ist laut Bundeszahnärztekammer eine Beeinträchtigung der Zahnhartsubstanz nach aktuellem wissenschaftlichem Stand nicht zu befürchten. Allerdings ist nicht abschließend geklärt, ob der äußere Zahnschmelz durch die Behandlung aufgeweicht wird. Die meisten Bleaching-Produkte enthalten als Wirkstoff bis zu 40 Prozent Wasserstoffperoxid, welches die Zahnärztin oder der Zahnarzt meist als Gel aufträgt. Dies spaltet organische Farbstoffe auf, so dass die Verfärbung verschwindet und der Zahn wieder heller erscheint. Für das gewünschte Ergebnis sind oft mehrere Sitzungen erforderlich.
Allerdings sind der Aufhellung Grenzen gesetzt. Ab einem bestimmten Punkt geht es nicht mehr heller, das geben die Zähne vor. Erfahrene Zahnärztinnen und Zahnärzte können vorab einschätzen, wie das Ergebnis ausfallen wird. Auch vorhandene Füllungen oder Zahnersatz können das ästhetische Ergebnis stören, weil das künstliche Material seine Farbe behält und sich nach einem Bleaching nicht mehr harmonisch in ein aufgehelltes Gebiss einfügt.
Vorsicht, wenn Zahnhälse freiliegen!
Mittels einer von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt angepassten und mit Gel befüllten Trägerschiene kann man seine Zähne auch zu Hause bleachen. Meist dauert das Bleaching zu Hause allerdings länger als die Behandlung in der Zahnarztpraxis. Wichtig: Die Aufhellung sollte regelmäßig zahnärztlich überprüft werden. Übrigens: Frei verkäufliche Bleichmittel enthalten gemäß EU-Kosmetik-Verordnung höchstens 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid - eine so geringe Dosis, dass davon kein Bleaching-Effekt zu erwarten ist.
Die Bundeszahnärztekammer rät, nicht häufiger als einmal im Jahr zu bleachen. Auch Schwangeren und stillenden Frauen sowie Jugendlichen wird Bleaching nicht empfohlen. Vorsicht auch, wenn der Zahnschmelz bereits stark abgenutzt ist oder die Zahnhälse freiliegen. Dann sollte individuell entschieden werden, ob ein Bleaching noch infrage kommt. Weitere Informationen zum Bleaching gibt es bei der Bundeszahnärztekammer: www.a-u.de/55EczS.
Quelle: "Apotheken Umschau" 7A/2021
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