Zahnhygiene: Der Faktencheck zu Mundspülungen
Sind Fertiglösungen zum Spülen gesund für den Mund? Können sie Zähneputzen ersetzen? Verhindern sie Mundgeruch? Über Mundspüllösungen gibt es viel Halbwissen. Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" fühlt den Mythen auf den Zahn.
Kurzfristiges Frischegefühl im Mund
Einer dieser Mythen lautet: Mundspüllösungen sind ein Ersatz fürs Zähneputzen. Stimmt nicht, sagt Dr. Sonja Sälzer, Fachzahnärztin für Parodontologie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel: "Nur regelmäßiges Putzen mit Bürste, Zwischenraumbürstchen und/oder Zahnseide entfernt Essensreste zuverlässig und verhindert fest haftende Beläge."
Auch sagt man den Mundspülungen nach, dass sie Mundgeruch verhindern. Auch das entspricht nicht der Wahrheit. Mundgeruch kann ganz unterschiedliche Ursachen haben, etwa fest haftende Zahn- und Zungenbeläge oder eine Parodontitis. Es entsteht dann hartnäckiger Mundgeruch, der sich nicht mal so eben wegspülen lässt. Zwar können ätherische Öle wie Menthol, Thymol, aus Minze oder Salbei für Frischegefühl im Mund sorgen, doch dieser Effekt hält nur kurzfristig an.
Mundspülungen nicht herunterschlucken
Schädlich für die Mundschleimhaut sind Fertiglösungen übrigens nicht. Enthält die Lösung Chlorhexidin, kann es zu Geschmacksirritationen kommen, selten zu einer Schwellung der Mundspeicheldrüsen. Möglicherweise kann sich eine längerfristige Anwendung von Chlorhexidin-haltigen Lösungen auf das Mikrobiom in der Mundhöhle auswirken. Höher dosierte Lösungen (ab 0,1 Prozent) sollten daher nur kurzfristig angewendet werden.
Heruntergeschluckt werden sollten Mundspülungen übrigens nicht, insbesondere wenn diese Fluoride, Alkohol, Chlorhexidin oder Cetylpyridinium enthalten, sagt Apothekerin Antje Schrickel aus Langenberg. Wenige Schlucke sind harmlos. In hohen Konzentrationen können diese Wirkstoffe aber schädlich sein. Leben kleine Kinder oder Demenzkranke im Haushalt, sollte man die Flaschen vorsichtshalber in einem abschließbaren Schränkchen aufbewahren.
Quelle: "Apotheken Umschau" 10B/2024
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